• Arbeitssicherheit

 

Nichts ist für das Erreichen Ihrer Unternehmensziele so wichtig wie die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter. Fehlzeiten von Mitarbeitern bedeuten hohe Kosten und können empfindliche Störungen im Betriebsablauf verursachen. Staatliche und berufsgenossenschaftliche Vorschriften bestimmen im Wesentlichen die erforderlichen Maßnahmen.

 

 

Bei uns finden Sie Beratung und Unterstützung bei der Erstellung von:

 

 

Gefährdungsbeurteilungen

Die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen ist nach Arbeitsschutzgesetz vorgeschrieben. Das Ziel einer Gefährungsbeurteilung ist die Ermittlung der Gefährdungen die an den Arbeitsplätzen für die Beschäftigten vorliegen, und welche Maßnahmen im Sinne des Arbeitschutzes getroffen werden müssen.

Wir beraten und unterstützen Sie:

  • bei der Aufnahme der Betriebsstruktur
  • bei der Identifizierung von Gefährdungen und Belastungen
  • bei der Erstellung spezifischer Gefährdungsbeurteilung z.B für Betriebsmittel und Anlagen  
  • bei der Darstellung des Handlungsbedarfs mit Maßnahmenvorschlägen
  • bei der Umsetzung von Maßnahmen
  • bei der Mitarbeit in der Wirksamkeitskontrolle
  • bei der Fortschreibung Ihres Standards im Arbeits-und Gesundheitsschutz

Betriebsanweisungen

Die Erstellung von Betriebsanweisungen wird in unterschiedlichen Vorschriften verlangt.

Die Gefahrstoffverordnung fordert Betriebsanweisungen für den Umgang mit Gefahrstoffen. Diese Betriebsanweisungen sind i.d.R. mit einem roten oder orangenem Rand versehen.

Verschiedene Unfallverhütungsvorschriften verlangen Betriebsanweisungen für den Umgang mit bestimmten Maschinen oder Betriebsmitteln. Diese Betriebsanweisungen sind i.d.R. mit einem blauen Rand versehen.

Betriebsanweisungen enthalten Informationen über die Gefahren am Arbeitsplatz und die entsprechenden Schutzmaßnahmen.

Wir beraten und unterstützen Sie:

  • bei der Erstellung von Betriebsanweisungen für den Umgang mit Gefahrstoffen
  • bei der Erstellung von Betriebsanweisungen für die Bedienung von Maschinen und Anlagen

Explosionsschutzdokumenten

Wenn ihm Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung ermittelt wurde, dass die Entstehung einer explosionsfähigen Atmosphäre nicht sicher verhindert werden kann, ist der Betreiber verpflichtet, für die Erstellung eines Explosionsschutzdokumentes zu sorgen.

Aus dem Explosionsschutzdokument geht hervor:

  • die Ermittlung der Explosionsgefährdungen und deren Bewertung
  • die Einteilung der explosionsgefährdeten Bereiche in Zonen (Ex-Zonenplan)
  • die Beschreibung der Maßnahmen, die getroffen wurden müssen, um Explosionen zu verhindern

Wir beraten und unterstützen Sie:

Bei der Erstellung von Explosionschutzdokumenten

 

bei der Durchführung von:

Schulungen

Nach den Vorgaben diverser Vorschriften sind MA zu schulen und zu unterweisen:

  • vor erstmaliger Aufnahme einer Beschäftigung
  • regelmäßig wiederkehrend
  • mindestens einmal jährlich

Wir beraten und unterstützen Sie:

  • bei der innerbetrieblichen Ausbildung von Gabelstaplerfahrern
  • bei der innerbetrieblichen Ausbildung der Bediener von flurgesteuerten Krananlagen
  • bei der innerbetrieblichen Schulung Ihrer MA im Brandschutz
  • bei der innerbetrieblichen Schulung Ihrer MA im Zusammenhang mit der Beförderung von Gefahrgut
  • bei der innerbetrieblichen Schulung Ihrer MA in der Ladungssicherung 
  • bei der erstmaligen und wiederkehrenden Unterweisung Ihrer MA
  • bei der innerbetrieblichen Schulung Ihrer MA in Maßnahmen der Abfallwirtschaft
  • bei der innerbetrieblichen Schulung Ihrer MA im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
  • bei der innerbetrieblichen Schulung Ihrer MA in Maßnahmen des Immissionsschutzes 

sowie bei allen Ihren Fragen zum:

Gefahrstoffmanagement

Wir beraten und unterstützen Sie:

  • bei der Identifizierung und Erfassung Ihrer gefährlichen Stoffe
  • bei der Erstellung Ihres Verzeichnisses der Gefahrstoffe 
  • bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen  für den Umgang mit Gefahrstoffen
  • bei der Festlegung von Maßnahmen zum Umgang mit Gefahrstoffen
  • bei der Festlegung von Maßnahmen zur Lagerung von Gefahrstoffen
  • bei der Erstellung von Explosionsschutzdokumenten
  • bei der Erstellung von Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe
  • bei der Schulung Ihrer Mitarbeiter im Umgang mit Gefahrstoffen

 

Brandschutz

Damit es möglichst gar nicht erst zu einem Brand und den damit verbundenen wirtschaftlichen Schäden kommt, beraten wir Sie in allen Maßnahmen rund um das Thema Brandschutz.

Wir beraten und  unterstützen Sie:

  • bei der Planung von Brandschutzmaßnahmen
  • bei der Durchführung regelmäßiger Brandschutzbegehungen
  • beim Erstellen von Brandschutzordnungen
  • bei der Anfertigung von Alarmplänen und Notfallhandbüchern
  • bei Schulungen in der Handhabung von Feuerlöschern
  • bei der Ausbildung Ihrer Mitarbeiter zu Brandschutzhelfern

Wir unterstützen Ihren Brandschutzbeauftragten, bzw. stellen bei Bedarf einen externen Brandschutzbeauftragten.

Gefahrguttransport

Der Transport gefährlicher Güter erfordert ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstein. Dabei sollen Leben und Gesundheit von Menschen und Tieren geschützt werden und Gefahren für die Umwelt sowie die öffentliche Sicherheit abgewehrt werden. Jede Beförderung gefährlicher Güter auf öffentlichen Verkehrswegen unterliegt in Deutschland dem Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter GGBefG).

Wir beraten und unterstützen Sie:

  • bei der Umsetzung der Vorschriften für den Transport gefährlicher Güter
  • bei der firmeninternen Schulung Ihrer Mitarbeiter bei Tätigkeiten im Zusamenhang mit der Gefahrgutbeförderung.

Wir unterstützen Ihren Gefahrgutbeauftragten, bzw. stellen bei Bedarf einen externen Gefahrgutbeauftragten für den Verkehrsträger Straße.

Ladungssicherung

Fahrer, Fahrzeughalter (Spedition) und der Verlader/Absender gehören zum verantwortlichen Personenkreis für die Ladungssicherung.

 

Wir beraten und unterstützen Sie:

  • bei der Umsetzung der Vorschriften für die Ladungssicherung
  • bei der firmeninternen Schulung Ihrer Mitarbeiter über Ladungssicherung
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