Der betriebliche Umweltschutz gewinnt mehr und mehr an Bedeutung. Einerseits gibt es sehr viele
Gesetze, Verordnungen, technische Regeln und Verwaltungsvorschriften, die im Unternehmen
beachtet werden müssen. Andererseits lassen sich durch nachhaltiges Wirtschaften zum Teil
beträchtliche Einsparpotenziale im Unternehmen und damit Wettbewerbsvorteile erschliessen.
Machen Sie aus der Pflicht eine Tugend und werden Sie initativ.
Bei uns finden Sie Beratung und Unterstützung
Bei Ihren Fragen:
zum Immissionsschutz
Im Immissionsschutzrecht geht es im Wesentlichen um den Schutz vor Luftverunreinigungen durch Veränderungen der natürlichen Zusammensetzung der Luft, insbesondere durch Rauch, Ruß, Staub, Gase, Aerosole, Dämpfe oder Geruchsstoffe.
Wir beraten und unterstützen Sie:
- bei der Planung von immissionsrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlagen
- im Genehmigungsverfahren zur Errichtung und zum Betrieb von immissionsrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlagen
- bei der Entwicklung und Einführung innerbetrieblicher Verfahren für einen verbesserten Immissionsschutz
- bei der Einhaltung von Vorschriften des Immissionsschutzes
zum Gewässerschutz
Sowohl beim Boden- als auch Gewässerschutz gilt das Vorsorgeprinzip. Das heisst, Sie als Unternehmer setzen geeignete Techniken ein, damit Boden und Gewässer nicht belastet werden und teure Sanierungen vermieden werden können.
Wir beraten und unterstützen Sie:
- bei der Planung von Anlagen zur Lagerung und zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
- im Genehmigungsverfahren zum Bau und Betrieb von Anlagen zur Lagerung und zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
- bei der Entwicklung und Einführung innerbetrieblicher Verfahren für einen optimierten Boden- und Gewässerschutz
- beim Betrieb von Anlagen zur Lagerung und zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
- bei der Einhaltung von Vorschriften des Boden- und Gewässerschutzes
zur Abfallwirtschaft
Wir beraten und unterstützen Sie:
- bei der konzeptionellen Planung Ihrer betrieblichen Abfallwirtschaft
- bei der Erstellung eines auf Ihren Betrieb zugeschnittenen Entsorgungkonzepts für die ordnungsgemäße Erfassung, Sammlung, Lagerung, Sortierung, Verwertung bzw. Beseitigung Ihrer Abfälle.
- bei der möglichen Senkung Ihrer Abfallmengen.
- bei der Umsetzung der Anforderungen aus der Produkthaftung aus dem KrWG